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Donnerstag, 11.05.2023 – 19 Uhr – Jugendhalle der SG Heisingen, Heisinger Str. 500

EINLADUNG zur AUSSERORDENTLICHEN MITGLIEDERVERSAMMLUNG

 Thema:     Verschmelzung der DJK Essen-Stadtwald e.V. mit der SG Heisingen 1887 e.V.

Ort:            Turnhalle der Georgschule, Heisinger Straße 500

Wann:        Donnerstag, den 11. Mai 2023, um 19:00 Uhr

TOP 1        Begrüßung und Eröffnung

TOP 2        Wahl eines Protokollführers

TOP 3        Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung

TOP 4        Erläuterung des Verschmelzungsvertrages mit dem Verein DJK Essen-Stadtwald e.V.
                  durch den Vorstand der SG Heisingen

TOP 5        Aussprache zum Verschmelzungsvertrag

TOP 6        Beschlussfassung über die Verschmelzung (Verschmelzungsbeschluss) nebst Billigung des Verschmelzungsvertrags

TOP 7        Sonstiges

Hinweis:
Der Entwurf des notariellen Verschmelzungsvertrags, die Jahreskassenberichte (Abschlüsse) der letzten drei Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 von beiden Vereinen sowie der gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände beider Vereine können von unseren Vereinsmitgliedern nach vorheriger Anmeldung in der Geschäftsstelle 45259 Essen, Heisinger Str. 500, eingesehen werden und stehen den Teilnehmern auch anlässlich der Mitgliederversammlung zur Einsichtnahme uneingeschränkt zur Verfügung. Jedes Mitglied kann Abschriften der vorbezeichneten Unterlagen verlangen. Wir werden sie dann unverzüglich und kostenlos erteilen.

Prüfung der Verschmelzung gem. § 100 UmwG (Umwandlungsgesetz):
Der Verschmelzungsvertrag ist bei einem eingetragenen Verein zu prüfen, wenn mindestens zehn vom Hundert der Mitglieder sie schriftlich verlangen. Dies bedeutet, dass der Entwurf des Verschmelzungsvertrags oder der endgültige Vertrag bei einem eingetragenen Idealverein, wie unserem Sportverein, von einem oder mehreren sachverständigen Prüfern (Verschmelzungsprüfer, §§ 9–12 UmwG) geprüft wird (Verschmelzungsprüfung gem. §§ 9–12 UmwG), wenn mindestens 10 % der Mitglieder dies schriftlich verlangen (vgl. § 100 S. 2 UmwG).
Sofern Sie eine Verschmelzungsprüfung wünschen, fordern wir Sie hiermit auf, uns dies bis spätestens zum Ablauf des 8.5.2023 schriftlich mitzuteilen.

Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen mindestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, damit der Vorstand sie noch auf die Tagesordnung setzen kann (§ 8.9 der Satzung).

Der Vorstand würde sich sehr freuen, auch Sie, an diesem für unseren Verein wichtigen Termin, begrüßen zu können.

Mit freundlichen Grüßen im Namen des Vorstandes

Stefanie JOCHEM (1. Vorsitzende)